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§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
- Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
- Als ideelle Mittel dienen: Turnen und sportliche Tätigkeit, gesellige Zusammenkünfte.
- Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
a. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b. Erträgnisse aus Veranstaltungen, Subventionen und Spenden.