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§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen. Ordentlichen und Ehrenmitgliedern steht mit dem Erreichen des vollendeten 16. Lebensjahres das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht zu.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung jährlich beschlossenen Höhe verpflichtet.
  3. Anti Doping Bestimmungen
    1. Für den Verein, dessen Mitglieder, Funktionäre und Mitarbeiter gelten die Anti-Dopingregelungen des Internationalen Fachverbandes und die Anti-Dopingbestimmungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2007 in der jeweils gültigen Fassung. Die Kenntnis der jeweils gültigen Fassung der oben genannten Bestimmungen ist bei oben genannten Personen Voraussetzung.
    2. Der Verein ist verpflichtet, die Anti-Dopingregelungen des Fachverbandes in die Statuten aufzunehmen.
    3. Der Verein hat überdies die Mitglieder, sowie Turnierveranstalter zu verpflichten, dass sie die Anti-Dopingbestimmungen des Fachverbandes in ihre Statuten und in offizielle Turnierausschreibungen aufnehmen und die MeisterschaftsteilnehmerInnen darüber in Kenntnis setzen, damit sichergestellt ist, dass die AthletInnen über die jeweils gültigen Bestimmungen informiert sind.