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10.) Platzsperre bei (nach) Schlechtwetter

Für die Platzsperre und Freigabe nach Regen ist ausschließlich der Platzwart oder dessen Vertretung verantwortlich und zuständig. Dieser wird durch entsprechende Kontrollen sicherstellen, dass im Interesse aller Mitglieder die Plätze nach Notwendigkeit gesperrt oder freigegeben werden.

Wir bitten um Beachtung aller Punkte unter Berücksichtigung der sportlichen Fairness. Nur dann wird ein reibungsloser Ablauf des Spielbetriebes gewährleistet sein.

Bei groben Verstößen gegen diese Regeln ist das Schiedsgericht berechtigt, die Email-Adresse für Online-Reservierungen zu sperren. Innerhalb von 14 Tagen wird dann bei einer Vorstandssitzung über weitere Maßnahmen entschieden.

 

Der TCH - Vorstand