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§9 Die Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Kalenderjahres statt.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat auf Beschluss des Vorstandes oder der ordentlichen Mitgliederversammlung, auf schriftlich begründetem Antrag von mindesten 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer binnen 4 Wochen stattzufinden.
  3. Sowohl zu den ordentlichen als auch zu den außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder mindestens 2 Wochen vor dem Termin schriftlich einzuladen. Die Anberaumung der Mitgliederversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.
  4. Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens 3 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
  5. Gültige Beschlüsse - ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung - können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
  6. Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  7. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder (Abs. 6 und § 7 Abs. 1 )beschlussfähig, so findet die Mitgliederversammlung 30 Minuten später mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen beschlussfähig ist.
  8. Die Wahlen und die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereines geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
  9. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Obmann, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.