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§11 Der Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Obmann, dem Kassier, dem Schriftführer, dem sportlichen Leiter, dem Jugendwart und deren Stellvertreter. Zudem gehören bis zu 4 Beiräte dem Vorstand an. Der Vorstand kann bei Bedarf um kooptierte Mitglieder ( ohne Stimmrecht) erweitert werden.
  2. Der Vorstand, der von der Mitgliederversammlung gewählt wird, hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Mitgliederversammlung einzuholen.
  3. Die Funktionsdauer des Vorstandes beträgt 3 Jahr. Auf jeden Fall währt sie bis zur Wahl eines neuen Vorstandes. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar.
  4. Der Vorstand wird vom Obmann, in dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, schriftlich oder mündlich einberufen.
  5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seien Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.
  6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
  7. Den Vorsitz führt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten anwesenden Vorstandsmitglied.
  8. Außer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung (Abs. 9) und Rücktritt (Abs. 10).
  9. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben.
  10. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gesamten Vorstandes an die Mitgliederversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.
  11. Der Obmann, der Kassier, der Schriftführer, der sportliche Leiter, der Jugendwart und deren Stellvertreter sind ab Übernahme der Vorstandsfunktion für den TC Hausmannstätten für den Zeitraum der Ausübung ihrer Funktion vom Mitgliedsbeitrag unter folgenden Voraussetzungen befreit:
    1. Teilnahme an den Vorstandssitzungen und
    2. aktive Mitarbeit im Vorstand